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Hinweise zur Anwendung des § 25b des Aufenthaltsgesetzes;
Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration

Bibliographie

Titel
Hinweise zur Anwendung des § 25b des Aufenthaltsgesetzes; Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Redaktionelle Abkürzung
AufenthG§25bARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26100

RdErl. d. MI v. 20.01.2025 - 64.31-12230/1-8 (§ 25b) -

Vom 20. Januar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 46)

- VORIS 26100 -

InhaltsverzeichnisAbschnitt
Vorbemerkung1
Systematik2
Erteilungsvoraussetzungen (§ 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG)3
Begünstigter Personenkreis3.1
Duldungsstatus3.1.1
Inhaberschaft einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG3.1.2
Nachhaltige Integration3.2
Voraussetzungen an die nachhaltige Integration (§ 25b Abs. 1 Satz 2 AufenthG)4
Voraufenthaltszeit (§ 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 AufenthG)4.1
Anrechenbare Voraufenthaltszeiten4.1.1
(Schädliche) Unterbrechungen des Voraufenthaltes4.1.2
Aufenthaltszeiten gemäß § 60b Abs. 5 AufenthG4.1.3
Besonderheiten für Inhaberinnen und Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (§ 25b Abs. 7 AufenthG)4.1.4
Privilegierung von Familien4.1.5
Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland (§ 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG)4.2
Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet (§ 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AufenthG)4.3
Lebensunterhaltssicherung (§ 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AufenthG)4.4
Überwiegende Lebensunterhaltssicherung4.4.1
Prognose der vollständigen Lebensunterhaltssicherung4.4.2
Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung (§ 25b Abs. 1 Satz 3 AufenthG)4.4.3
Studierende/Auszubildende4.4.3.1
Familien mit minderjährigen Kindern4.4.3.2
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern4.4.3.3
Pflegebedürftige Angehörige4.4.3.4
Sprachkenntnisse (§ 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 AufenthG)4.5
Tatsächlicher Schulbesuch (§ 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AufenthG)4.6
Ausnahmen wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder aus Altersgründen (§ 25b Abs. 3 AufenthG)4.7
Versagungsgründe (§ 25b Abs. 2 AufenthG)5
Falsche Angaben, Täuschung und fehlende Mitwirkung5.1
(Besonders) schwerwiegendes Ausweisungsinteresse5.2
Regelerteilungsvoraussetzungen nach § 5 AufenthG6
Sicherung des Lebensunterhalts6.1
Geklärte Identität6.2
Erfüllung der Passpflicht6.3
Ausweisungsinteresse6.4
Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (§ 25b Abs. 4 AufenthG)7
Sonstiges, Verfahren8
Übergang vom Chancen-Aufenthaltsrecht gemäß § 104c AufenthG9
Übergang aus der Beschäftigungsduldung gemäß § 60d AufenthG10
Schlussbestimmungen11

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 11 des RdErl. vom 20. Januar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 46)