Versionsverlauf


Abschnitt 2 RL FördSpK-RdErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zum Spracherwerb (Deutsch) von Geflüchteten (RL Förderung Sprachkurse)
Redaktionelle Abkürzung
RL FördSpK-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22450

2.1 Gefördert werden Sprachkurse auf allen Niveaustufen für erwachsene Geflüchtete, die nicht zur Teilnahme an einem Integrationskurs, einem Berufssprachkurs (BSK) oder einem anderen Sprachförderangebot des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge verpflichtet oder berechtigt sind.

2.2 Durchgeführt werden die Sprachkurse von nach dem NEBG anerkannten Trägern und Einrichtungen der Erwachsenenbildung in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des RdErl. vom 1. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 74)