Abschnitt 2 ZugtierFBRdErl - Überprüfung
Bibliographie
- Titel
- Gewerbsmäßige Unterhaltung eines Fahrbetriebes mit Zugtieren
- Redaktionelle Abkürzung
- ZugtierFBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78530
Die Überprüfung des Fortbestehens der Erlaubnisvoraussetzungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. c TierSchG zum Unterhalten eines Fahrbetriebes erfolgt grundsätzlich einmal jährlich.
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 5. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 53)