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Abschnitt 2 ZugtierFBRdErl - Überprüfung

Bibliographie

Titel
Gewerbsmäßige Unterhaltung eines Fahrbetriebes mit Zugtieren
Redaktionelle Abkürzung
ZugtierFBRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78530

Die Überprüfung des Fortbestehens der Erlaubnisvoraussetzungen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchst. c TierSchG zum Unterhalten eines Fahrbetriebes erfolgt grundsätzlich einmal jährlich.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 4 des RdErl. vom 5. Februar 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 53)