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Art. 1 PAKZuStVBeitrG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Redaktionelle Abkürzung
PAKZuStVBeitrG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31040

(2) Der Staatsvertrag und die Beitrittserklärung werden nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Beitritt zu dem Staatsvertrag nach seinem Artikel 8 Abs. 2 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.