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§ 7 AnerkVO SGB XI - Übergangsbestimmung

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI)
Amtliche Abkürzung
AnerkVO SGB XI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000

Angebote zur Unterstützung im Alltag, die am 31. Januar 2022 anerkannt waren, weisen dem Landesamt im Abstand von fünf Jahren nach, dass sie die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 1 erfüllen.