§ 7 AnerkVO SGB XI - Übergangsbestimmung
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch des Sozialgesetzbuchs (AnerkVO SGB XI)
- Amtliche Abkürzung
- AnerkVO SGB XI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 83000
Angebote zur Unterstützung im Alltag, die am 31. Januar 2022 anerkannt waren, weisen dem Landesamt im Abstand von fünf Jahren nach, dass sie die Anerkennungsvoraussetzungen nach § 1 erfüllen.