Abschnitt 2 GVAufklErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten
- Redaktionelle Abkürzung
- GVAufklErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen mit dem Ziel der Aufklärung über die in Nr. 1.1 benannten Sachverhalte bzw. Personenkreise in Niedersachsen, insbesondere durch
2.1
Bildungsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit Schulen über gleichgeschlechtliche Orientierung, Trans- oder Intergeschlechtlichkeit und damit verbundene Probleme,
2.2.
Medien für Schülerinnen und Schüler zur Aufklärung über die Vielfalt sexueller Orientierungen und geschlechtlicher Identitäten bzw. Leben und Probleme gleichgeschlechtlich orientierter, trans- oder intergeschlechtlicher Menschen,
2.3
Qualifizierung und Fortbildung von Personen für die in 2.1 benannten Bildungsveranstaltungen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Februar 2025 (SVBl. S. 76)