Abschnitt 2 SiGewPMRdErl - Regelungen für die Schule
Bibliographie
- Titel
- Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft
- Redaktionelle Abkürzung
- SiGewPMRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
In allen Schulen ist in Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Erziehungsberechtigten, Schulträgern sowie weiteren schulischen und außerschulischen Fachkräften das auf die Verhältnisse der Schule bezogene Sicherheits- und Gewaltpräventionskonzept aktuell zu halten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Gewalt sowohl kulturell als auch alters- und geschlechterbezogen unterschiedlich ausgeübt, erlebt und verarbeitet wird.
Das Sicherheits- und Präventionskonzept ist mit Schulelternrat und Schülerrat abzustimmen, in die Schulprogrammentwicklung einzubeziehen und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.
Die Schule überprüft regelmäßig im Rahmen einer Dienstbesprechung oder einer Gesamtkonferenz, ob die schulischen Maßnahmen ausreichend sind.
Zur Unterstützung können sich Schulen an das Beratungs- und Unterstützungssystem der RLSB wenden, dort finden sich im geschützten Bereich auch die der polizeilichen Kriminal- und Verkehrsunfallprävention zugrunde liegenden Konzepte.
Nähere Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des Runderlasses i.d.F. vom 27. August 2021 (Nds. MBl. S. 1447, SVBl. Nr. 10/2021 S. 526)