Abschnitt 3 BrHARdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Vergünstigte Abgabe von Brennholz an forstlich Bedienstete des Landes und der Niedersächsischen Landesforsten
- Redaktionelle Abkürzung
- BrHARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 79100
Dieser Gem. RdErl. tritt mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 3 des RdErl. vom 7. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 114)
An die
Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt
Nationalparkverwaltung Harz
Niedersächsischen Landesforsten
Nachrichtlich:
An die
Kommunen und der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts