Abschnitt 2 SBStErl - Gegenstand der Förderung
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Schuldnerberatungsstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- SBStErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Gefördert wird der Einsatz von Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberatern sowie von Verwaltungskräften, die bei einer Schuldnerberatungsstelle beschäftigt sind, für deren Aufgabenwahrnehmung nach Nummer 1.1. Tätigkeiten nach dem Nds. AGInsO sind nicht förderfähig.
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 618)