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Abschnitt 5 JuleicaErl 2026 - Gültigkeitsdauer und Verlängerung der Juleica

Bibliographie

Titel
Ausstellung der bundeseinheitlichen Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter in Niedersachsen (Juleica)
Redaktionelle Abkürzung
JuleicaErl 2026,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21133

5.1 Die Juleica hat eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Jahren.

5.2 Die Juleica kann um weitere drei Jahre verlängert werden, wenn die folgenden Punkte erfüllt sind:

  • die Voraussetzungen gemäß Nummer 2 noch erfüllt sind,

  • der Folgeantrag im digitalen Antragssystem spätestens 18 Monate nach Ablauf der Juleica gestellt wird und

  • eine entsprechende Fortbildung absolviert wurde (vgl. Nummer 5.4).

5.3 Für die Verlängerung der Juleica wird empfohlen, auf eine Auffrischung der Erste-Hilfe-Kenntnisse z. B. durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung entsprechend der Gemeinsamen Grundsätze der BAGEH hinzuwirken.

5.4 Für die Verlängerung der Juleica ist die Teilnahme an einer oder an mehreren Fortbildungsveranstaltungen im Bereich der Jugendhilfe im Umfang von insgesamt mindestens acht Zeitstunden nachzuweisen. Diese können vollständig online durchgeführt werden. Die Fortbildungsangebote müssen in einem Gruppensetting und mit fachlicher Begleitung durchgeführt werden. Erste-Hilfe-Kurse gelten nicht als Juleica-Fortbildung.

5.5 Wenn die Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica vor Ablauf entfallen, ist die Karte umgehend zurückzugeben.