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§ 5 ZustVO-Verbraucherschutz - Zuständigkeit des Fachministeriums

Bibliographie

Titel
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Verbraucherschutzes und der Ernährungssicherstellung und -vorsorge (ZustVO-Verbraucherschutz)
Amtliche Abkürzung
ZustVO-Verbraucherschutz
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78500

Das Fachministerium ist zuständig für die Ernennung von amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten nach § 2a der Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung in der Fassung vom 3. September 2018 (BGBl. I S. 13581844), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. April 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 129), für die Durchführung von Schlachttieruntersuchungen bei Notschlachtungen im Sinne des Anhangs III Abschnitt I Kapitel VI Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 außerhalb von Schlachtbetrieben.