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Abschnitt 4 LAB NI-OrgRdErl - Ergänzende Regelungen

Bibliographie

Titel
Organisation der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
Redaktionelle Abkürzung
LAB NI-OrgRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20100

Bei besonderen Lagen (z. B. bei Zugängen, die oberhalb der ständigen Kapazitäten der LAB NI liegen) erfolgt eine Stabsbildung in der LAB NI durch eine Besondere Aufbauorganisation (BAO). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.