Abschnitt 4 LAB NI-OrgRdErl - Ergänzende Regelungen
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
- Redaktionelle Abkürzung
- LAB NI-OrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
Bei besonderen Lagen (z. B. bei Zugängen, die oberhalb der ständigen Kapazitäten der LAB NI liegen) erfolgt eine Stabsbildung in der LAB NI durch eine Besondere Aufbauorganisation (BAO). Der Stab kann anlassbezogen durch externe Fachleute und Verbindungspersonen verstärkt werden.