Abschnitt 6 WHKBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Beschäftigung von wissenschaftlichen, künstlerischen und studentischen Hilfskräften
- Redaktionelle Abkürzung
- WHKBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22210
Die Beschäftigungsverhältnisse der studentischen Hilfskräfte sollen in der Regel für ein Jahr abgeschlossen werden. In begründeten Fällen können kürzere oder längere Zeiträume vereinbart werden.
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 7 Satz 1 des RdErl. vom 9. Oktober 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 469)