Versionsverlauf


Art. 27 KVRAnpG - Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6b des Bundeskindergeldgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Anpassung von Landesgesetzen an das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz sowie zur Änderung des Gesetzes zur Zusammenfassung und Modernisierung des niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts
Redaktionelle Abkürzung
KVRAnpG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Gesetz zur Ausführung des Zweiten Buchs des Sozialgesetzbuchs und des § 6b des Bundeskindergeldgesetzes vom 16. September 2004 (Nds. GVBl. S. 358), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2011 (Nds. GVBl. S. 138), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    § 1 Abs. 2 Satz 2 erhält folgende Fassung:

    "2Auf gemeinsame kommunale Anstalten im Sinne des Absatzes 1 Satz 2 finden die Vorschriften des Zweiten Teils des Niedersächsischen Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit und die hierin in Bezug genommenen Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), mit Ausnahme von § 136 Abs. 1 und § 144 NKomVG, entsprechende Anwendung."

  2. 2.

    § 2 Abs. 1 Satz 3 erhält folgende Fassung:

    "3§ 172 Abs. 1 Satz 2 NKomVG gilt entsprechend."