Abschnitt 1 DWRHzEntgRdErl
Bibliographie
- Titel
- Dienstwohnungsrecht; Entgelt bei Anschluss der Heizung an dienstliche Versorgungsleitungen
- Redaktionelle Abkürzung
- DWRHzEntgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Mit RdSchr. vom 05.12.2024 - Z B 1-P 1532/15/10003:010 - hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die für den Abrechnungszeitraum vom 01.07.2023 bis 30.06.2024 zur endgültigen Berechnung des Heizkostenentgelts maßgebenden Beträge je Quadratmeter der zu berücksichtigenden beheizbaren Wohnfläche wie folgt bekannt gegeben:
a) | Fossile Brennstoffe | 13,20 EUR, |
---|---|---|
b) | Fernwärme und übrige Heizungsarten | 18,50 EUR. |
Das RdSchr. des BMF wird auf der Internetseite des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) veröffentlicht (Stichwortsuche z. B. mit den Begriffen "Heizkosten" oder "DWV").
Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 31. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 145)