Art. 1 EGFL/ELER-HBÄndStVG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen
- Redaktionelle Abkürzung
- EGFL/ELER-HBÄndStVG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 78120
(1) Dem am 11./15. November 2024 unterzeichneten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachsen im Bereich der beiden EU-Fonds Europäischer Garantiefonds für die Landwirtschaft und Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums sowie nationaler Fördermaßnahmen wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird als Anlage veröffentlicht.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 Abs. 1 Satz 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.