Abschnitt 8 AnzErstRdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Erstattung der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX
- Redaktionelle Abkürzung
- AnzErstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
Dieser Gem. RdErl. tritt am 01.12.2024 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.11.2024 außer Kraft.
An die
Dienststellen der Landesverwaltung