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Abschnitt 8 AnzErstRdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Erstattung der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX
Redaktionelle Abkürzung
AnzErstRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20480

Dieser Gem. RdErl. tritt am 01.12.2024 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 30.11.2024 außer Kraft.

An die
Dienststellen der Landesverwaltung