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Abschnitt 2 AuslRKoRdErl 2026

Bibliographie

Titel
Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 01.01.2026
Redaktionelle Abkürzung
AuslRKoRdErl 2026,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20444

Dieser RdErl. tritt am 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 13. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 527)

An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts