Abschnitt 2 AuslRKoRdErl 2026
Bibliographie
- Titel
- Auslandsreisekostenrecht; Neufestsetzung der Auslandstage- und Auslandsübernachtungsgelder ab 01.01.2026
- Redaktionelle Abkürzung
- AuslRKoRdErl 2026,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Dieser RdErl. tritt am 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 31.12.2025 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 2 Satz 1 des RdErl. vom 13. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 527)
An die
Dienststellen der Landesverwaltung
Kommunen und die der Aufsicht des Landes unterstehenden anderen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts