Quelle: https://voris.wolterskluwer-online.de/document/a1586788-6497-38c3-bfe9-2cfd3027edc9

 
Bibliografie
TitelNiedersächsische Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder
Redaktionelle AbkürzungGeflKKiTaBetrVO,NI
NormtypRechtsverordnung
NormgeberNiedersachsen
Gliederungs-Nr.21130

Niedersächsische Verordnung zur Gewährleistung der Betreuung in Kindertagesstätten für geflüchtete Kinder

Vom 8. April 2022 (Nds. GVBl. S. 246)

Zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. Dezember 2022 (Nds. GVBl. S. 748)

Aufgrund des § 40 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 und Abs. 2 Nr. 3 des Niedersächsischen Gesetzes über Kindertagesstätten und Kindertagespflege vom 7. Juli 2021 (Nds. GVBl. S. 470), geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 16. Dezember 2021 (Nds. GVBl. S. 883), wird verordnet:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Regelungsbereich1
Ausnahmen von Anforderungen für Räumlichkeiten und Außenflächen2
Größe der Gruppen3
Größe der Waldkindergartengruppe4
Größe der integrativen Gruppen5
Wahrnehmung von Aufsichtspflichten durch andere geeignete Personen6
Inkrafttreten, Außerkrafttreten7