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Gesetz über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz (NLfOG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Niedersächsische Landesbeauftragte oder den Niedersächsischen Landesbeauftragten für Opferschutz (NLfOG)
Amtliche Abkürzung
NLfOG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33200

Vom 22. September 2022 (Nds. GVBl. S. 576 - VORIS 33200 -)

Geändert durch Gesetz vom 10. September 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 65)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Ernennung, Aufgaben und Struktur1
Übernahme der zentralen Koordinierung des Opferschutzes in Ereignisfällen2
Zentrale Koordinierung des Opferschutzes3
Auskunft, Ersuchen um Übermittlung personenbezogener Daten4
Verarbeitung personenbezogener Daten nach Übernahme der zentralen Koordinierung5
Unterstützung der zentralen Opferschutzstrukturen des Bundes und der anderen Bundesländer6
Verarbeitung personenbezogener Daten in sonstigen Fällen7
Datenschutzrechtliche Verantwortung8