Abschnitt 7 ZBSN-FördErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
- Redaktionelle Abkürzung
- ZBSN-FördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Dieser Erl. tritt am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nrn. 621, 625)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie