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Abschnitt 7 ZBSN-FördErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Zentralen Beratungsstelle Niedersachsen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten
Redaktionelle Abkürzung
ZBSN-FördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Dieser Erl. tritt am 1. 1. 2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nrn. 621, 625)

An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie