Art. 5 NSpielhG-ArtG - Änderung des Niedersächsischen Nichtraucherschutzgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NSpielhG-ArtG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz vom 12. Juli 2007 (Nds. GVBl. S. 337), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 380), wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Am Ende der Nummer 10 wird das Wort "und" gestrichen.
- b)
Am Ende der Nummer 11 wird der Punkt durch ein Komma und das Wort "und" ersetzt.
- c)
Es wird die folgende Nummer 12 angefügt:
- "12.
in Spielhallen im Sinne des § 1 Abs. 4 des Niedersächsischen Spielhallengesetzes."
- 2.
Dem § 3 Satz 1 Nr. 2 werden die Worte "oder der Spielhalle nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 12" angefügt.