Versionsverlauf


Abschnitt 3 SBStErl - Zuwendungsempfänger

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Schuldnerberatungsstellen
Redaktionelle Abkürzung
SBStErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Zuwendungsempfänger sind Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, sonstige juristische Personen des privaten Rechts, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen, und juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Sitz in Niedersachsen.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 618)