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Art. 6 NSpielhG-ArtG - Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen
Redaktionelle Abkürzung
NSpielhG-ArtG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Niedersächsische Gaststättengesetz vom 10. November 2011 (Nds. GVBl. S. 415), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 412), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 10 Satz 1 werden die Worte "und für Spielhallen" gestrichen.

  2. 2.

    § 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Nummer 11 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Im einleitenden Teil werden die Worte "oder einer Spielhalle" gestrichen.

      2. bb)

        In Buchstabe a werden die Worte "Gaststättenoder Spielhallenbetrieb" durch das Wort "Gaststättenbetrieb" ersetzt.

      3. cc)

        In Buchstabe b werden die Worte "Gaststättenoder Spielhallenbetriebes" durch das Wort "Gaststättenbetriebes" ersetzt.

    2. b)

      In Nummer 12 werden die Worte "Gaststätten- oder Spielhallenbetriebes" durch das Wort "Gaststättenbetriebes" ersetzt.