Art. 6 NSpielhG-ArtG - Änderung des Niedersächsischen Gaststättengesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung spielhallenrechtlicher Bestimmungen
- Redaktionelle Abkürzung
- NSpielhG-ArtG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Niedersächsische Gaststättengesetz vom 10. November 2011 (Nds. GVBl. S. 415), geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2015 (Nds. GVBl. S. 412), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 10 Satz 1 werden die Worte "und für Spielhallen" gestrichen.
- 2.
§ 11 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Nummer 11 wird wie folgt geändert:
- aa)
Im einleitenden Teil werden die Worte "oder einer Spielhalle" gestrichen.
- bb)
In Buchstabe a werden die Worte "Gaststättenoder Spielhallenbetrieb" durch das Wort "Gaststättenbetrieb" ersetzt.
- cc)
In Buchstabe b werden die Worte "Gaststättenoder Spielhallenbetriebes" durch das Wort "Gaststättenbetriebes" ersetzt.
- b)
In Nummer 12 werden die Worte "Gaststätten- oder Spielhallenbetriebes" durch das Wort "Gaststättenbetriebes" ersetzt.