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  • ab 06.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 4 WBE-RdErl - Wasserentnahmemengen und WEG

Bibliographie

Titel
Pflege der Wasserbuchdaten im Digitalen Wasserbuch sowie Erfassung von Wasserentnahmen und Berechnung der Wasserentnahmegebühr mit der Software WasserBuch- und WasserEntnahmeprogramm Niedersachsen (WBE)
Redaktionelle Abkürzung
WBE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

4.1 Erfassung der Daten

Die für die WEG-Erhebung benötigten Angaben sind z. T. bereits Bestandteil des Digitalen Wasserbuches.

Darauf aufbauend werden die für die WEG-Erhebung zusätzlich erforderlichen Entnahmedaten (tatsächlich entnommene Wassermenge, Veranlagungsjahr, Verwendungszweck, Gebühr - sofern diese nicht über die Software berechnet wird -, Vorauszahlungen, ggf. abweichender Nutzer) direkt mittels WBE-Software oder über die Import-Schnittstelle erfasst.

Grundsätzlich wird die Entnahmemenge je Nutzungsort erfasst. Bei mehreren zu einem Wasserrecht gehörenden Brunnenstandorten, z. B. eines Beregnungsverbandes, können abweichend auch die errechnete zulässige Gesamtentnahmemenge sowie die tatsächlich entnommene Gesamtentnahmemenge (Jahreswerte) der einzelnen Nutzungsorte des Wasserrechts an einem zusätzlichen (fiktiven) Nutzungsort eingetragen werden.

Bei den Entnahmemengen- und Gebührendaten handelt es sich um laufende Nutzungsdaten zu einem Nutzungsort eines Wasserrechts.

Die Erfassung hat, insbesondere als Grundlage für die Meldung an die Zahlstelle sowie für haushaltsrelevante Betrachtungen des MU, jährlich für alle aktiven Entnahmestellen, sobald die in Absatz 2 genannten Entnahmedaten vorliegen, unmittelbar zu erfolgen.

Sofern eine Wasserbehörde zur Eingabe der Entnahmemengen und WEG-Daten WBE nicht nutzt, muss die Erfassung von Jahresdaten mithilfe einer zuvor über die WBE-Anwendung ausgelagerten Excel-Datei erfolgen, in die die Wasserbehörde die mit einer anderen Software erfassten aktuellen Angaben des Jahres überträgt und diese Datei in WBE importiert. Voraussetzung dabei ist die Pflege der Stammdaten im Wasserbuch.

4.2 Abruf der Daten durch die Zahlstelle

Für ihre Aufgabe in diesem Zusammenhang benötigt die Zahlstelle des NLWKN die in Nummer 4.1 Abs. 2 genannten Angaben zur WEG der einzelnen Wasserbehörden und des NLWKN. Diese Informationen entnimmt die Zahlstelle des NLWKN den mithilfe des WBE-Moduls oder der Schnittstelle fortlaufend aktuell erfassten und gepflegten Daten.

Nach Mitteilung der unteren Wasserbehörden, dass die Datenerfassung für das jeweilige Haushaltsjahr abgeschlossen ist (unter Verwendung des WBE-Reports "Meldung an die Zahlstelle"), ruft die Zahlstelle des NLWKN die Daten aus der Landesdatenbank ab.

Die Auszahlung der Verwaltungskostenpauschale erfolgt nur für die im WBE erfassten Gebührenschuldner und nach der in Absatz 2 genannten Mitteilung. Der Verwaltungsaufwand umfasst auch die Pflege der relevanten Daten in WBE.

Falls gegenüber den festgelegten Terminen die Abführung an das Land verspätet erfolgt, geben die unteren Wasserbehörden Zwischenberichte an die Zahlstelle des NLWKN.

Die für die Abführung der WEG an das Land - Zahlstelle des NLWKN - festgelegten Termine bleiben von dem Verfahren zur Erfassung und Meldung unberührt.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des RdErl. vom 1. August 2018 (Nds. MBl. S. 801)