Abschnitt 5 GVAufklErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung
Bibliographie
- Titel
- Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten
- Redaktionelle Abkürzung
- GVAufklErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
5.1
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Projektförderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.
5.2
Förderfähig sind die notwendigen und angemessenen Personal- und Sachausgaben, die im Rahmen der Durchführung der beantragten Projekte und Maßnahmen nach Nr. 2 zusätzlich entstehen.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Februar 2025 (SVBl. S. 76)