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Abschnitt 5 GVAufklErl - Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Bibliographie

Titel
Grundsätze über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Aktivitäten zur Aufklärung von Schülerinnen und Schülern über die Vielfalt der sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten
Redaktionelle Abkürzung
GVAufklErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

5.1
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zur Projektförderung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung gewährt.

5.2
Förderfähig sind die notwendigen und angemessenen Personal- und Sachausgaben, die im Rahmen der Durchführung der beantragten Projekte und Maßnahmen nach Nr. 2 zusätzlich entstehen.

Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 7 des Erl. vom 1. Februar 2025 (SVBl. S. 76)