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Art. 6 NKAG-ÄndG - Neubekanntmachung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze
Redaktionelle Abkürzung
NKAG-ÄndG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.