Art. 6 NKAG-ÄndG - Neubekanntmachung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes und anderer Gesetze
- Redaktionelle Abkürzung
- NKAG-ÄndG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
Das Ministerium für Inneres und Sport wird ermächtigt, das Niedersächsische Kommunalabgabengesetz in der nunmehr geltenden Fassung mit neuem Datum bekannt zu machen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen.