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Art. 3 BQFAVerbG 2012 - Änderung des Kammergesetzes für die Heilberufe

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
BQFAVerbG 2012,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 35 Abs. 2 des Kammergesetzes für die Heilberufe in der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Mai 2012 (Nds. GVBl. S. 100), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Der bisherige Wortlaut wird Satz 1.

  2. 2.

    Es wird der folgende Satz 2 angefügt:

    "Das Niedersächsische Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz findet mit Ausnahme des § 17 keine Anwendung."