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Abschnitt 8 ÖPNVOBBErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Beschaffung von Omnibussen für den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
Redaktionelle Abkürzung
ÖPNVOBBErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
93200

8.1 Dieser Erl. tritt am 16.03.2022 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2026 außer Kraft.

8.2 Der Richtliniengeber stellt sicher, dass dieser Erl. zu jedem Zeitpunkt eine gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage aufweist. Bei Bedarf passt er diesen Erl. rechtzeitig an das jeweils aktuelle Beihilferecht an.

8.3 Die Bewilligungsstelle stellt sicher, dass staatliche Beihilfen ohne gültige und einschlägige beihilferechtliche Rechtsgrundlage nach diesem Erl. nicht gewährt werden.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8.1 des Erl. i.d.F. vom 11. März 2025 (Nds. MBl. 2025 Nrn. 116, 126)