Abschnitt 8 SBStErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Träger von Schuldnerberatungsstellen
- Redaktionelle Abkürzung
- SBStErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Dieser Erl. tritt am 01.01.2026 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2031 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 618)
An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie