Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt IX. EAÜ-RdErl - Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung

Bibliographie

Titel
Niedersächsisches Konzept für die Vorbereitung und Durchführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung im Rahmen der Führungsaufsicht (EAÜ-Konzept)
Redaktionelle Abkürzung
EAÜ-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33350

Die Führungsaufsichtsstellen veranlassen unverzüglich nach der Entlassung die Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung (§ 463a Abs. 2, § 163e StPO) für die Dauer der Führungsaufsicht.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 2 des RdErl. vom 2. Dezember 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 606, Nds. RPfl. 2025 S. 25)