Abschnitt 1 PJB-Erl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der politischen Jugendbildung
- Redaktionelle Abkürzung
- PJB-Erl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21131
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für Bildungsveranstaltungen der politischen Jugendbildung zur Verbreitung und Festigung des Gedankengutes der freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Im Sinne dieser Richtlinie ist hierunter eine Ordnung zu verstehen, die unter Ausschluss jeglicher Gewalt und Willkürherrschaft eine rechtsstaatliche Herrschaftsordnung auf der Grundlage der Selbstbestimmung des Volkes nach dem Willen der jeweiligen Mehrheit und der Freiheit und Gleichheit darstellt.
1.2 Junge Menschen sollen durch Angebote außerhalb der schulischen politischen Jugendbildung und der politischen Erwachsenenbildung für eine aktive, nachhaltige Mitarbeit an gesellschaftspolitischen Entwicklungen und demokratischen Prozessen gewonnen werden. Politische Bildungsangebote sollen dazu beitragen, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu kritikfähigen, aktiven und informierten Menschen zu fördern.
1.3 Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2029 durch Nummer 8 des Erl. vom 12. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 591)