Versionsverlauf


Abschnitt 2 WoPflAFördErl - Gegenstand der Förderung

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von "Wohnen und Pflege im Alter"
Redaktionelle Abkürzung
WoPflAFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
83000

2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Schaffung

2.1.1 alters- und pflegegerechter Wohnungen und Wohngemeinschaften,

2.1.2 ambulant betreuter Pflege-Wohngemeinschaften oder

2.1.3 einer alters- und pflegegerechten Wohnumfeld- oder Quartiersinfrastruktur.

Hierzu gehören auch Beratungsleistungen zur Projektbegleitung der Maßnahmen nach Nummer 2.1 und zur Sicherstellung der besonderen Eignung nach Nummer 4.3.

2.2 Das zuständige Fachministerium kann vor dem jeweiligen Antragsstichtag Schwerpunkte zur Förderung festlegen.

Außer Kraft am 1. Januar 2032 durch Nummer 8 des Erl. vom 15. Dezember 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 619)