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Art. 6 ZustVNOG - Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung von Vorschriften über Verordnungen und Zuständigkeiten sowie zur Rechtsbereinigung
Redaktionelle Abkürzung
ZustVNOG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 2 der Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten vom 27. Oktober 2009 (Nds. GVBl. S. 374), zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Februar 2014 (Nds. GVBl. S. 60), erhält folgende Fassung:

"§ 2

Die Apothekerkammer, die Ärztekammer, die Handwerkskammern, die Industrie- und Handelskammern, die Tierärztekammer und die Zahnärztekammer decken die ihnen entstehenden Kosten aus der Übertragung von Aufgaben durch Erhebung von Gebühren und Auslagen."