Abschnitt 3 LAB NI-OrgRdErl - Besondere Zuständigkeiten des Standortes Grenzdurchgangslager Friedland
Bibliographie
- Titel
- Organisation der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI)
- Redaktionelle Abkürzung
- LAB NI-OrgRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20100
3.1 Aufnahme besonderer Personengruppen
Der Standort Grenzdurchgangslager (GDL) Friedland ist neben den unter Nummer 2 genannten Aufgaben insbesondere zuständig für die
3.1.1
bundesweite Erstaufnahme i. S. des § 8 Abs. 1 BVFG von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und deren mit einreisenden Familienangehörigen,
3.1.2
Erstaufnahme von Personen, die im Rahmen besonderer Aufnahmeprogramme (z. B. Resettlement oder anderer humanitärer Aufnahmeprogramme) nach Deutschland einreisen,
3.1.3
Aufnahme von jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion.
Der Standort GDL Friedland dient als sog. Landeswohnheim für die nach Niedersachsen einreisenden jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern sowie Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die nach Durchlaufen des Erstaufnahmeverfahrens nicht sofort an ihre künftigen niedersächsischen Wohnorte weiterreisen. Bei Bedarf können auch die anderen Standorte der LAB NI für die Aufnahme dieser Personengruppen genutzt werden.
3.2 Zuständigkeiten nach dem BVFG
Dem Standort GDL Friedland ist als besondere Aufgabe die Bearbeitung von Anträgen auf Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie jüdischen Zuwanderinnen und Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion, Pflege des Kulturgutes der Vertriebenen und Flüchtlingen und Förderung der wissenschaftlichen Forschung nach § 96 BVFG zugewiesen.