Art. 4 ZustVNOG - Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Neuordnung von Vorschriften über Verordnungen und Zuständigkeiten sowie zur Rechtsbereinigung
- Redaktionelle Abkürzung
- ZustVNOG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- Keine FN
§ 17 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 307), wird wie folgt geändert:
- 1.
Es wird der folgende neue Satz 3 eingefügt:
"Ist ein Ministerium ermächtigt, die Zuständigkeit durch Verordnung zu regeln, so kann es anstelle der Landesregierung im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium durch Verordnung eine Bestimmung nach Satz 2 treffen."
- 2.
Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und wie folgt geändert:
Das Wort "dafür" wird durch die Worte "für Bestimmungen nach Satz 2 oder 3" ersetzt.