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Art. 4 ZustVNOG - Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Neuordnung von Vorschriften über Verordnungen und Zuständigkeiten sowie zur Rechtsbereinigung
Redaktionelle Abkürzung
ZustVNOG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
Keine FN

§ 17 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vom 17. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 576), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Dezember 2013 (Nds. GVBl. S. 307), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Es wird der folgende neue Satz 3 eingefügt:

    "Ist ein Ministerium ermächtigt, die Zuständigkeit durch Verordnung zu regeln, so kann es anstelle der Landesregierung im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Ministerium durch Verordnung eine Bestimmung nach Satz 2 treffen."

  2. 2.

    Der bisherige Satz 3 wird Satz 4 und wie folgt geändert:

    Das Wort "dafür" wird durch die Worte "für Bestimmungen nach Satz 2 oder 3" ersetzt.