§ 6 NBeurtVO-Pol - Beurteilung der Einzelmerkmale
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Verordnung zur dienstlichen Beurteilung der Beamtinnen und Beamten an den Polizeibehörden und an der Polizeiakademie Niedersachsen in einer Laufbahn der Fachrichtung Polizei (Niedersächsische Beurteilungsverordnung Polizei - NBeurtVO-Pol)
- Amtliche Abkürzung
- NBeurtVO-Pol
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
1Abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 1 NBeurtVO sind bei Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten anstelle der Einzelmerkmale "Arbeitserfolg, Denk- und Urteilsvermögen", "Sozialkompetenz" und "Arbeitsweise" die folgenden Einzelmerkmale nach Maßgabe der folgenden Tabelle zu bewerten und einzuschätzen:
| Einzelmerkmal | Bewertet und/oder eingeschätzt werden: |
|---|---|
| Arbeitserfolg, Denk- und Urteilsvermögen, Entscheidungsfähigkeit und Umsetzungskompetenz | Arbeitserfolg: Arbeitserfolg, bezogen auf Arbeitsmenge im Verhältnis zur Arbeitsgüte und Arbeitstempo, Verhalten in Stresssituationen Denk- und Urteilsvermögen: Sachverhalte und Fragestellungen werden schnell und differenziert erfasst, eigenständig und folgerichtig durchdacht und Problemlösungen erarbeitet Entscheidungsfähigkeit und Umsetzungskompetenz: Entscheidungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern werden situationsangemessen und eigenverantwortlich getroffen, vertreten und umgesetzt; bestimmtes und transparentes Auftreten |
| Sozialkompetenz | Kooperation, Wertschätzung und Einfühlsamkeit: Fähigkeit und Bereitschaft zur Teamarbeit, Fähigkeit zur Selbstkritik, respektvolle und unvoreingenommene Haltung, nimmt angemessene Rücksicht auf andere Kollegialität: Konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit, Offenheit im Umgang mit anderen, Kollegialität und Hilfsbereitschaft Umgang mit Konfliktsituation: Aufgeschlossenheit gegenüber sachlicher Kritik, lösungsorientiertes Verhalten, Verhandlungsgeschick, Fähigkeit zur Stressbewältigung, Fähigkeit zu Interessenausgleich und Selbstkontrolle Kontaktfähigkeit; Adressaten- und bürgerorientiertes Verhalten: Aufgeschlossenheit gegenüber Interessen, Erwartungen und Bedürfnissen von Bürgerinnen und Bürgern, Aufgeschlossenheit gegenüber den Belangen Anderer, Ansprechbarkeit innerhalb der Organisation sowie gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, überzeugendes Auftreten, kompetenter Umgang, Fähigkeit, individuellen Besonderheiten Rechnung zu tragen, Fähigkeit zum Aufbau von Kontakten und Netzwerken, aufmerksame und aktive Zugewandtheit Gleichstellungskompetenz: Unterstützung des Ziels der Gleichstellung von Frauen und Männern; Umfang und Differenziertheit der Kenntnisse über Auswirkungen von Entscheidungen auf Frauen und Männer, diskriminierungsfreie Berücksichtigung der unterschiedlichen Belange im Rahmen des eigenen Gestaltungsspielraums |
| Arbeitsweise | Initiative, Selbständigkeit, Engagement: Selbständige Aufgabenerledigung, erforderliche Schwerpunktsetzung, eigeninitiatives Entscheidungsverhalten, Optimierung eigener Arbeits- und Handlungsweisen Kreativität: Einbringen eigener konstruktiver Ideen, Aufzeigen von Alternativen, Entwicklung unterschiedlicher, auch unüblicher, Lösungsansätze Überzeugungskraft: Getroffene Entscheidungen mit überzeugenden Argumenten durchsetzen, sich mit Einwendungen und mit anderen Argumenten konstruktiv auseinandersetzen, ohne die eigene Linie zu verlassen, Verantwortung für eine Entscheidung übernehmen und klare Position beziehen Schriftliche Ausdrucksweise: Fähigkeit, sich überzeugend und eindeutig auszudrücken, adressatengerechte und verständliche Argumentation, Berücksichtigung der Gleichstellung von Frauen und Männern Mündliche Ausdrucksfähigkeit: Verständliche Argumentation und Information, eindeutiger und überzeugender Ausdruck, situationsangemessene und adressatengerechte Kommunikation Berufliches Selbstverständnis: Dienstauffassung, Engagement, Vertreten von Organisationszielen nach innen und außen |
2Abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 2 NBeurtVO sind bei Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten, die im Beurteilungszeitraum Führungsverantwortung wahrgenommen haben, anstelle der Einzelmerkmale "Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche", "Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen", "Motivationsfähigkeit" und "Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter" die folgenden Einzelmerkmale nach Maßgabe der folgenden Tabelle zu bewerten und einzuschätzen:
| Einzelmerkmal | Bewertet und/oder eingeschätzt werden: |
|---|---|
| Organisation und Steuerung der Arbeitsbereiche | Arbeitsbereiche werden zielgerichtet, effizient und vertrauensbasiert organisiert, Personal und Sachmittel werden effektiv, sinnvoll und verantwortungsbewusst eingesetzt, Arbeitsabläufe sind nachvollziehbar und flexibel gestaltet und werden sinnvoll geordnet, Veränderungsprozesse werden aktiv unterstützt, Ziel- und Prioritätensetzung erfolgt unter Berücksichtigung verschiedener Arbeitszeitmodelle und im Bewusstsein einer diversen Teamstruktur |
| Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen | Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern: Engagement, Leistungsbereitschaft, Eigenständigkeit und Befähigung zur Mitgestaltung werden gefördert, Einbeziehung in Entscheidungsprozesse, Vermittlung von Orientierung, transparente Kommunikation und Entscheidungsfindung, realistische und konstruktive Leistungsrückmeldung, Schaffung von zeitnahen und effizienten Informationsstrukturen, gegenseitiges Vertrauen und Wertschätzung als Basis, Selbstreflexion, Förderung einer Kultur der Veränderungsbereitschaft, in der Lernen und Entwicklung als gemeinsamer Prozess verstanden werden Überzeugungskraft und Durchsetzungsvermögen: Getroffene Entscheidungen werden authentisch vertreten und mit überzeugenden Argumenten durchgesetzt, es wird sich mit Einwendungen und mit anderen Argumenten konstruktiv auseinandergesetzt, Verantwortung für eine Entscheidung wird übernommen und klare Position bezogen |
| Motivationsfähigkeit | Motivierung durch vorbildliches, faires und von Vertrauen und Wertschätzung geprägtes Verhalten, Fähigkeit zur Überzeugung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Sinnhaftigkeit ihrer Tätigkeit, Förderung des Bewusstseins für den gemeinsamen Auftrag, auch durch authentisches Handeln |
| Förderung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter | Gezielte und chancengerechte Förderung individueller Potenziale und der weiteren beruflichen Entwicklung und Fortbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Blick auf Kompetenzaufbau, Selbstwirksamkeit und Zukunftsfähigkeit, Durchführung von Personalentwicklungsgesprächen, Berücksichtigung von Diversitäten, Berücksichtigung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf |
3Abweichend von § 8 Abs. 2 Satz 2 NBeurtVO wird das Führungsverhalten nicht bewertet, wenn die im Beurteilungszeitraum wahrgenommene Führungsverantwortung weniger als sechs zusammenhängende Monate beträgt.