Versionsverlauf


Abschnitt 11 AufenthG§25bARdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Hinweise zur Anwendung des § 25b des Aufenthaltsgesetzes; Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
Redaktionelle Abkürzung
AufenthG§25bARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
26100

Dieser RdErl. tritt am 27.01.2025 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 11 des RdErl. vom 20. Januar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 46)

An die
Landkreise, kreisfreien Städte, großen selbständigen Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover und Stadt Göttingen - Ausländerbehörden -