Abschnitt 5 SchrARdErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten
- Redaktionelle Abkürzung
- SchrARdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22560
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. i.d.F. vom 20. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 547)
An
die Schulen
die Niedersächsische Landesschulbehörde
das Niedersächsische Landesarchiv
Nachrichtlich:
An die
Schulträger