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Abschnitt 5 SchrARdErl - Schlussbestimmungen

Bibliographie

Titel
Aufbewahrung von Schriftgut in öffentlichen Schulen; Löschung personenbezogener Daten
Redaktionelle Abkürzung
SchrARdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22560

Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2020 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.

Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 5 des RdErl. i.d.F. vom 20. November 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 547)

An
die Schulen
die Niedersächsische Landesschulbehörde
das Niedersächsische Landesarchiv

Nachrichtlich:

An die
Schulträger