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Abschnitt 1 GeoAnwSZRdErl 2027

Bibliographie

Titel
Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
Redaktionelle Abkürzung
GeoAnwSZRdErl 2027,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Aufgrund des § 59 NBesG vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.03.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 17), werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt. Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, werden aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.

Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 des RdErl. vom 13. April 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 217)