Abschnitt 1 GeoAnwSZRdErl 2027
Bibliographie
- Titel
- Gewährung von Anwärtersonderzuschlägen an Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation
- Redaktionelle Abkürzung
- GeoAnwSZRdErl 2027,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20441
Aufgrund des § 59 NBesG vom 20.12.2016 (Nds. GVBl. S. 308; 2017 S. 64), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.03.2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 17), werden Anwärterinnen und Anwärtern in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 50 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt. Referendarinnen und Referendaren in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Geodäsie und Geoinformation, werden aufgrund des erheblichen Mangels an hinreichend qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern Anwärtersonderzuschläge in Höhe von 70 % des zustehenden Anwärtergrundbetrages gezahlt.
Außer Kraft am 1. Januar 2030 durch Nummer 2 des RdErl. vom 13. April 2026 (Nds. MBl. 2026 Nr. 217)