§ 1 Nds. MasterVO-Lehr - Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. MasterVO-Lehr
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die fachlichen Voraussetzungen für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahnen des Lehramts an Grund- und Hauptschulen, des Lehramts an Realschulen, des Lehramts an Gymnasien, des Lehramts für Sonderpädagogik und des Lehramts an berufsbildenden Schulen erfüllt, wer einen Masterabschluss (Master of Education) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Niedersachsen in einem akkreditierten Masterstudiengang für das jeweilige Lehramt erworben und dafür ein Studium abgeschlossen hat, das dieser Verordnung entspricht.