Abschnitt 4 ZJSAV - Anderweitige Zuständigkeiten
Bibliographie
- Titel
- Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Inhalte
- Redaktionelle Abkürzung
- ZJSAV,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 33210
Die Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (Internet- und Computerkriminalität) (Bezugs-AV zu a), der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung (Bezugs-AV zu b) sowie der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (Bezugs-AV zu c) bleiben unberührt.