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Abschnitt 4 ZJSAV - Anderweitige Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Schwerpunktstaatsanwaltschaften und Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornographischer oder sonst jugendgefährdender Inhalte
Redaktionelle Abkürzung
ZJSAV,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
33210

Die Zuständigkeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaften zur Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnik (Internet- und Computerkriminalität) (Bezugs-AV zu a), der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung (Bezugs-AV zu b) sowie der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung von Hasskriminalität im Internet (Bezugs-AV zu c) bleiben unberührt.