§ 1 Nds. MasterVO-Lehr - Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über Masterabschlüsse für Lehrämter in Niedersachsen (Nds. MasterVO-Lehr)
- Amtliche Abkürzung
- Nds. MasterVO-Lehr
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20411
Die fachlichen Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst für die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung erfüllt, wer einen Masterabschluss (Master of Education) an einer Universität oder gleichgestellten Hochschule in Niedersachsen in einem akkreditierten Masterstudiengang für das Lehramt an Grundschulen, das Lehramt an Haupt- und Realschulen, das Lehramt an Gymnasien, das Lehramt für Sonderpädagogik oder das Lehramt an berufsbildenden Schulen erworben und dafür ein Studium abgeschlossen hat, das dieser Verordnung entspricht.