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Art. 2 PAKZuStVBeitrG

Bibliographie

Titel
Gesetz über den Beitritt des Landes Niedersachsen zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Freistaat Bayern über die Zugehörigkeit der Mitglieder der Patentanwaltskammer, die ihren Kanzleisitz in Nordrhein-Westfalen eingerichtet haben, zur Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Redaktionelle Abkürzung
PAKZuStVBeitrG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
31040

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 10. September 2025

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landtages
Hanna Naber

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Olaf Lies