Abschnitt 6 LABSozBtFördErl - Schlussbestimmungen
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen zur sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen
- Redaktionelle Abkürzung
- LABSozBtFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 27100
Dieser Erl. tritt am 1.1.2021 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2027 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2028 durch Nummer 6 des Erl. i.d.F. vom 16. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 230)
An die
Landesaufnahmebehörde Niedersachsen