Abschnitt 5 AnzErstRdErl - Zusammenfassung der Anzeige
Bibliographie
- Titel
- Erstattung der Anzeige nach § 163 Abs. 2 SGB IX
- Redaktionelle Abkürzung
- AnzErstRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20480
5.1 Das LS erstellt je eine zusammenfassende Anzeige für die obersten Landesbehörden mit ihren nachgeordneten Dienststellen.
5.2 Das LS erstellt eine Zusammenstellung für die gesamte Landesverwaltung mit Berechnung der Ausgleichsabgabe.
5.3 Das LS übersendet
- a)
je eine Zusammenfassung
für die gesamte Landesverwaltung,
der zusammengefassten Anzeigen für die Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden,
der dazugehörenden Verzeichnisse nach § 163 Abs. 1 SGB IX der einzelnen Dienststellen elektronisch mit IW-Elan an die zuständige Agentur für Arbeit;
- b)
die Aufstellungen der abgeschlossenen Aufträge an anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen mit den dazugehörigen Rechnungen an das Integrationsamt;
- c)
je eine zusammengefasste Anzeige mit einer Übersicht der Arbeitsplatzzahlen der dazugehörigen Dienststellen und der dazugehörenden Einzelanzeigen des Geschäftsbereichs an die jeweilige oberste Landesbehörde;
- d)
je eine Zusammenfassung für die gesamte Landesverwaltung sowie der zusammenfassenden Anzeigen für alle Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden an das MS;
- e)
eine Zusammenfassung für die gesamte Landesverwaltung an das MI.