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  • ab 01.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WPflAFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich
Redaktionelle Abkürzung
WPflAFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21141

Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für

1.1
die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben aus den Glücksspielabgaben gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 NGlüSpG,

1.2
die Förderung von innovativen und/oder modellhaften Projekten im sozialen Bereich aus dem Landesanteil am Aufkommen der Spielbankabgabe gemäß § 4 Abs. 1 NSpielbG.

Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 16. August 2023 (Nds. MBl. S. 604)