Abschnitt 1 WPflAFördErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben und für außergewöhnliche Maßnahmen im sozialen Bereich
- Redaktionelle Abkürzung
- WPflAFördErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21141
Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV zu § 44 LHO Zuwendungen für
1.1
die allgemeine Förderung wohlfahrtspflegerischer Aufgaben aus den Glücksspielabgaben gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 NGlüSpG,
1.2
die Förderung von innovativen und/oder modellhaften Projekten im sozialen Bereich aus dem Landesanteil am Aufkommen der Spielbankabgabe gemäß § 4 Abs. 1 NSpielbG.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht; vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des Erl. i.d.F. vom 16. August 2023 (Nds. MBl. S. 604)