Versionsverlauf

Pflichtfeld

Abschnitt 7 GRIFördErl - Anweisungen zum Verfahren

Bibliographie

Titel
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von gemeinnützigen Reparatur-Initiativen
Redaktionelle Abkürzung
GRIFördErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28400

7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Bescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in dieser Richtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.

7.2 Bewilligungsbehörde ist das ML.

7.3 Der Zuwendungsantrag ist elektronisch über das Niedersächsische Antragsverfahren Online (NAVO) oder schriftlich unter Verwendung des bereitgestellten Formulars bei der Bewilligungsbehörde zu stellen. Die Formulare für die Antragstellung, den Mittelabruf und den Verwendungsnachweis stehen auf der Internetseite des ML zur Verfügung. Mit der Antragstellung wird erklärt, dass keine Inanspruchnahme von Mitteln anderer Förderprogramme für dieselbe Maßnahme erfolgt (Kumulierungsverbot).

7.4 Anträge können im Zeitraum vom 17.03.2025 bis zum 16.11.2025 gestellt werden. Es werden nur Vorhaben bewilligt, die bis zum 30.11.2025 vollständig umgesetzt werden können.

7.5 Der Mittelabruf erfolgt mit der Vorlage des Verwendungsnachweises zu den im Bewilligungsbescheid genannten Terminen. Ein Anspruch auf spätere Auszahlung besteht nicht.

Außer Kraft am 1. Januar 2027 durch Nummer 8 des Erl. vom 18. Februar 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 90)