Abschnitt 1 BädInfraFördRdErl - Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Bibliographie
- Titel
- Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Bäderinfrastruktur
- Redaktionelle Abkürzung
- BädInfraFördRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 21071
1.1 Das Land Niedersachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und den VV/VV-Gk zu § 44 LHO Zuwendungen für Baumaßnahmen an kommunalen Sportstätten.
Der Zweck der Zuwendungen besteht in der Erhaltung der Bäderinfrastruktur Niedersachsens. Dem bestehenden Sanierungsstau soll kurzfristig entgegengewirkt werden. Das Land hat ein erhebliches Interesse an der langfristigen und flächendeckenden Gewährleistung der Möglichkeit der Sportausübung.
1.2 Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Außer Kraft am 1. Januar 2026 durch Nummer 8 des RdErl. vom 7. Mai 2025 (Nds. MBl. 2025 Nr. 219)