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  • ab 06.09.2018 (aktuelle Fassung)

Abschnitt 1 WBE-RdErl - Nutzung der Software WasserBuch- und WasserEntnahmeprogramm Niedersachsen (WBE)

Bibliographie

Titel
Pflege der Wasserbuchdaten im Digitalen Wasserbuch sowie Erfassung von Wasserentnahmen und Berechnung der Wasserentnahmegebühr mit der Software WasserBuch- und WasserEntnahmeprogramm Niedersachsen (WBE)
Redaktionelle Abkürzung
WBE-RdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200

1.1 Digitales Wasserbuch

Das Wasserbuch wird nur elektronisch geführt (Digitales Wasserbuch). Die Wasserbuchbehörden nutzen für die gemäß § 87 WHG und § 120 NWG gebotenen Eintragungen in das Wasserbuch die webbasierte Software WBE.

Für alte Rechte und Befugnisse und selbständige Fischereirechte, die sich aus dem Preußischen Wasserbuch ergeben und über die es ansonsten keine Wasserrechtsakten gibt, hat der NLWKN den Wasserbuchbehörden die eingescannten Alt-Akten als JPG-Dateien im Zuge der Einführung von WBE digital zur Verfügung gestellt.

1.2 Wasserentnahmen und Wasserentnahmegebühr

In das Wasserbuch sind u. a. Erlaubnisse oder Bewilligungen zur Entnahme von Wasser einzutragen, für die die Wasserentnahmegebühr (WEG) gemäß den §§ 21 bis 27 NWG erhoben wird.

Die Software WBE ermöglicht neben der Pflege des Digitalen Wasserbuches auch die Erfassung der Wasserentnahmemengen, die Berechnung der WEG, die Unterstützung des Vollzuges bei der Erhebung der WEG durch die zuständigen Wasserbehörden sowie die Bereitstellung von haushaltsrelevanten Daten für die Zahlstelle des NLWKN und das MU.

Die Erfassung der WEG relevanten Daten muss einheitlich über die Software erfolgen.

Deshalb ist die Software WBE mit der Teilaufgabe "Entnahme- und WEG-Datenpflege" gemäß § 121 NWG auch für die Wasserbehörden und den NLWKN eingeführt worden (vgl. auch Nummer 4).

1.3 Datenverarbeitung

Die zur Erfüllung der in den Nummern 1.1 und 1.2 genannten Aufgaben erhobenen Daten werden gemäß § 121 NWG in der wasserwirtschaftlichen Landesdatenbank gespeichert, die beim NLWKN eingerichtet ist.

1.4 Import-Schnittstellen

Die Daten zu den in den Nummern 1.1 und 1.2 genannten Aufgaben liegen bei einigen zuständigen Behörden bereits in eigenen Datenbanken vor. Die Erfassung der Daten kann in diesen Fällen über Import-Schnittstellen zu WBE erfolgen und die direkte Eingabe mittels WBE-Software ersetzen. Die zur Erfüllung der Aufgaben erforderlichen Daten sind jedenfalls vollständig - entweder direkt mittels WBE oder über die Import-Schnittstellen - zu erfassen oder aktuell zu pflegen und der Landesdatenbank zur Verfügung zu stellen.

Außer Kraft am 1. Januar 2024 durch Nummer 7 des RdErl. vom 1. August 2018 (Nds. MBl. S. 801)